Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Plattform graada
Präambel und Geltungsbereich
graada ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) der gyselroth GmbH, Albisriederstrasse 226, 8047 Zürich (nachfolgend «Anbieter» oder «graada»), mit der Kunden Online-Prüfungen und Online-Umfragen erstellen, durchführen und auswerten können.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und seinen Kunden betreffend die Nutzung der Plattform graada. Sie gelten für sämtliche Verträge, die über die Website graada.io, mittels Offerte und Auftragsbestätigung oder auf andere Weise zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande kommen.
graada richtet sich in erster Linie an Bildungseinrichtungen (z. B. Volksschulen, Berufsfachschulen, Mittelschulen, Hochschulen, Weiterbildungsanbieter) mit Sitz in der Schweiz.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu
1. Begriffsbestimmungen
1.1 «Kunde»: die juristische oder öffentlich-rechtliche Person (Bildungseinrichtung oder Unternehmen), die mit dem Anbieter einen Vertrag über die Nutzung von graada abschliesst.
1.2 «Nutzer»: natürliche Personen, die im Auftrag oder mit Erlaubnis des Kunden mit einem persönlichen Zugang auf graada zugreifen (z. B. Lehrpersonen, Prüfungsverantwortliche, Administratoren).
1.3 «Teilnehmende»: natürliche Personen (z. B. Lernende, Studierende, Auszubildende), die über graada an einer vom Kunden erstellten Prüfung oder Umfrage teilnehmen, ohne selbst Vertragspartei zu sein.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile und Geltungsbereich
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform graada als SaaS-Lösung zur Erstellung, Durchführung und Auswertung von Online-Prüfungen und -Umfragen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot; der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und verbessern, sofern der vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
2.2 Bestandteil des Vertrags bilden neben diesen AGB auch das Angebot des Anbieters sowie – sofern der Vertrag im Rahmen einer Ausschreibung zustande kommt – die vom Anbieter im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Dokumente, insbesondere betreffend Verfügbarkeit, Support und Hosting (vgl. Ziff. 5 und Ziff. 8.3). Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, folgende Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, (2) das Angebot bzw. die Ausschreibungsunterlagen des Anbieters, (3) diese AGB, (4) eine allfällige Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) hinsichtlich der darin geregelten datenschutzrechtlichen Punkte.
2.3 graada wird ausschliesslich in der Schweiz angeboten; diese AGB und die darauf gestützten Verträge betreffen Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz
3. Vertragsschluss und Testzugang
3.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Der Kunde sichert zu, dass die dabei angegebenen Angaben korrekt und vollständig sind, und hält diese aktuell.
3.2 Der Anbieter gewährt dem Kunden auf Wunsch einen kostenlosen Testzugang mit einer Dauer von drei 3 Monaten. Für den Testzugang gelten diese AGB sinngemäss; ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder Aufbewahrung der Daten nach Ablauf der Testphase besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist
4. Nutzung der Plattform
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl Nutzer bzw. Lizenzen gemäss Angebot) zu nutzen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen Zustimmung des Anbieters bzw. einer entsprechenden Vertragsanpassung. Reverse Engineering, Kopieren oder Weiterverkaufen der Plattform sind untersagt.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten seiner Nutzer, für sämtliche Aktivitäten über seine Zugänge sowie dafür, dass die Plattform nur für rechtmässige Zwecke im Zusammenhang mit Prüfungen und Umfragen genutzt wird. Teilnehmende dürfen ausschliesslich die für die jeweilige Prüfung oder Umfrage freigegebenen Funktionen innerhalb von graada verwenden; der Einsatz von Software-Entwicklungswerkzeugen oder KI-Tools zur Manipulation oder Analyse des Softwarecodes von graada ist untersagt. Der Kunde trifft geeignete organisatorische Massnahmen, um Prüfungsbetrug bzw. Missbrauch durch Teilnehmende so weit zumutbar zu verhindern; graada stellt hierfür die vertraglich vereinbarten technischen Funktionen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verhinderung jeglichen Missbrauchs.
5. Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch aufgrund der Natur von Internetdiensten keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren; Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Nutzungszeiten und bekannter Prüfungstermine angekündigt durchgeführt. Konkrete Verfügbarkeitswerte (SLA) und das Supportmodell (Erreichbarkeit, Reaktionszeiten) ergeben sich aus den in Ziff. 2.2 genannten Ausschreibungsunterlagen bzw. dem Angebot.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Abrechnung erfolgt nutzerbasiert nach der Anzahl der vom Kunden lizenzierten bzw. genutzten Nutzer gemäss Angebot. Die konkreten Preise pro Nutzer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der aktuell gültigen Preisliste des Anbieters; alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszins gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahnspesen zu erheben und, nach vorgängiger Mahnung, den Zugang zur Plattform zu sperren.
6.3 Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten auf Beginn der nächsten Vertragsperiode anpassen. Bei einer wesentlichen Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres bzw. eines Schuljahres abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bzw. Schuljahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs 6 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres bzw. Schuljahres schriftlich gekündigt wird.
7.2 Bei Vertragsende wird dem Kunden während einer angemessenen Frist von 30 Tagen die Möglichkeit eingeräumt, seine Inhalte zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Geistiges Eigentum, Datenschutz und Geheimhaltung
8.1 Sämtliche Rechte an der Plattform graada, deren Software, Design und Dokumentation verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm oder seinen Nutzern erstellten Inhalten (z. B. eigene Fragenkataloge und Prüfungsfragen) und räumt dem Anbieter das für die Vertragserfüllung notwendige Recht ein, diese zu speichern, zu verarbeiten und dem Kunden zugänglich zu machen. Aggregierte, anonymisierte Daten ohne Personenbezug darf der Anbieter zur Verbesserung von graada nutzen.
8.2 Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Einzelheiten zur Verarbeitung von Personendaten sind der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen. Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gegenüber den Teilnehmenden – insbesondere bei minderjährigen Lernenden – dafür zuständig, diese bzw. deren gesetzliche Vertreter in geeigneter Weise zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen.
8.3 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten und darf zur Leistungserbringung Subunternehmer (z. B. Hosting-Provider) beiziehen, die vergleichbare Verpflichtungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit einhalten. Angaben zu Hosting-Standort und Subprozessoren ergeben sich aus den in Ziff. 2.2 genannten Ausschreibungsunterlagen sowie der Datenschutzerklärung.
8.4 Die Parteien halten alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung; dies gilt auch nach Vertragsende fort.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel sind unverzüglich und detailliert zu melden; der Anbieter behebt berechtigte Mängel innert angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit, wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Der Anbieter haftet für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten geleisteten Vergütung. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemässer, regelmässiger eigener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre; der Kunde ist für eine angemessene eigene Datensicherung (Export) selbst verantwortlich. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen entgegenstehen.
10. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, Krieg oder Unruhen, grossflächige Internet- oder Stromausfälle, behördliche Anordnungen).
11. Änderung dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt; der Anbieter weist ihn in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge sowie auf sein Widerspruchs- und ausserordentliches Kündigungsrecht hin.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten bzw. übertragen.
12.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: 28. August 2026 – Version 1